WWW.PINTUS.CH

ALLES FÜR IHRE GESUNDHEIT

OHRENANLEGEPLASTIK (OTOPEXIE)

Wann und Warum
Abstehende Ohren sind eine Fehlbildung, die auf eine angeborene Verformung des Ohrknorpels oder eine asymmetrische Entwicklung einzelner Knorpelteile zurückzuführen ist, die insbesondere im Kindesalter grossen Leidensdruck verursachen kann. Kinder mit abstehenden Ohren haben häufig Scham- und Minderwertigkeitsgefühle. Mit einem operativen Eingriff lässt sich der Ohrknorpel neu formen und das Ohr "anlegen".

Aus psychologischen Gründen empfehlen wir, die Operation noch vor dem Schuleintritt durchzuführen, damit das Kind nicht durch sein Umfeld zusätzliche Belastung erfahren muss. Es gibt auch Betroffene, die sich erst Erwachsenenalter einer Korrektur unterziehen.

Vor dem Eingriff
In einem persönlichen Beratungsgespräch diskutieren Sie das Anliegen mit Ihrer Ärztin. Zusammen entscheiden Sie, ob und in welcher Form eine Korrektur in Frage kommt. Die Ärztin informiert Sie in diesem Gespräch auch über das zu erwartende Resultat und allfällige Nebenwirkungen und Risiken der Behandlung. Eine Woche vor dem Eingriff dürfen normalerweise keine blutverdünnenden Medikamente mehr eingenommen werden (z.B. Aspirin, Aspégic, etc.). Im Fall von Schmerzen können Sie als Alternative diverse andere Medikamente einnehmen. Falls Sie sich bei der Wahl eines Medikamentes nicht sicher sind, können Sie uns jederzeit um Rat fragen.

Der Eingriff
Die Operation wird je nach Alter der Patientin oder des Patienten entweder in lokaler Betäubung oder Vollnarkose durchgeführt. Im Falle einer Lokalanästhesie treten Sie in der Regel 15 bis 30 Minuten vor dem Eingriff zur Operationsvorbereitung in unsere Praxis ein. Erfolgt die Operation in Vollnarkose erwarten wir Sie 45 Minuten vor der Operation in der Praxis.

Vor dem eigentlichen Eingriff werden Sie durch das Personal und Ihre Ärzte (Chirurgin und Anästhesist) auf den bevorstehenden Eingriff vorbereitet. Der Eingriff selber sieht einen Schnitt hinter dem Ohr vor. Der Ohrknorpel wird freigelegt, modelliert und ans Ohr gelegt. Die Operation dauert ca. eineinhalb bis zwei Stunden.

Nach dem Eingriff
Nach der Operation muss während 24 bis 48 Stunden ein eng anliegender Kopfverband getragen werden. Danach muss während zwei weiteren Wochen Tag und Nacht und anschliessend noch für weitere zwei Wochen nachts sowie beim Sport ein Stirnband umgebunden werden. Nach rund zwei Wochen ist die Heilung weitgehend abgeschlossen und ausser einer strichförmigen Narbe sind keine Spuren des Eingriffs mehr sichtbar.

Es kann sein, dass Sie aufgrund erhöhter Schmerzen während der ersten zwei Tage nach der Operation Schmerzmittel einnehmen müssen. Es ist zudem mit einer Schulabsenz oder Arbeitsunfähigkeit von sieben bis zehn Tagen zu rechnen. Auf Sport sollte während mindestens zwei (besser drei bis vier) Wochen verzichtet werden und beim Haarwaschen ist Vorsicht geboten. Im Übrigen halten Sie sich genau an die Anweisungen Ihrer behandelnden Ärztin.

WICHTIGSTE FRAGEN UND ANTWORTEN

Ab welchem Alter werden bei Kindern Korrekturen von abstehenden Ohren durchgeführt?
Solche Operationen werden ab sieben Jahren empfohlen (idealerweise noch vor der Einschulung).

Muss ein solcher Eingriff bei Kindern immer in Vollnarkose durchgeführt werden?
Nein. Falls die Patientin/der Patient es wünscht, und es medizinisch sinnvoll ist, kann die Korrektur auch unter Lokalanästhesie erfolgen.

Welche Risiken sind mit einer Korrektur von abstehenden Ohren verbunden?
Grundsätzlich birgt jede Operation gewisse Risiken (z.B. Medikamentenunverträglichkeit, Blutergüsse, Wundheilungsstörungen, Entzündungen, Narbenprobleme oder Sensibilitätsstörungen). Sie hängen auch von der individuellen gesundheitlichen Verfassung ab. Es kommt vor, dass nach dem Eingriff eine verstärkte Narbenbildung einsetzt (sog. Keloid). Eine ausführliche Information möglicher Risiken erfolgt im Rahmen der Beratungs- und Vorbereitungsgespräche.

Wird dieser Eingriff von der Krankenkasse bezahlt?
Bei Kindern besteht die Möglichkeit, dass ein Teil der Kosten nach Abklärung mit dem Vertrauensarzt der Krankenkasse übernommen wird. In diesen Fällen handelt es sich aber um einen von der Krankenkasse freiwillig geleistete Beitrag. Dies wird je nach Krankenkasse unterschiedlich gehandhabt.

Die Inhaber dieser Homepage sichern zu, dass Ihre Angaben entsprechend den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen vertraulich behandelt werden. Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte der Rubrik "DATENSCHUTZ".